08. August 2010
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Gesetzliche Krankenkasse
Autor: Doris Dübbert. DAS Netzwerk Dübbert u. Partner. Service-Formular
Neuste Angriffe auf die gesetzlich KV-Versicherten
Pharmaindustrie findet Gesetzeslücke
Hatte Philipp Rösler, unser Bundesgesundheitsminister seine 16 Prozent Rabatte als einen Sieg feiern lassen, hat die Pharmaindustrie flux die Gesetzeslücke entdeckt wie diese 16 Prozent zu umgehen seien. Nachbesserung nach der politischen Sommerpause. Bis dahin werden die Schwarz-Gelben fleißig daran basteln wie dem Versicherten der 2. Krankenversicherungsbeitrag schmackhaft gemacht werden soll.
Sie zahlen heute schon in der GKV
Da wären: die Praxisgebühr pro Quartal, Zusatzbeiträge bis 2 Prozent vom Brutto (ab 2011 nach oben offen?), 10 Euro für Ambulanzen und Notdienste, ungeachtet der Quartalszahlungen, Zuzahlungen bei Verbandsmitteln, Heilmittel und Arzneimittel. Für die Krankengymnastik werden auch 10 Pozent fällig und für den Krankenhausaufenthalt wie auch für Reha-Maßnahmen werden für die ersten 28 Tage, pro Tag (im Jahr) auch 10 Euro fällig. Bei den Zähnen ist die maximale 65 Prozent-Regelung, je nach Checkheft, schon usus. Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte sind ebenfalls mit Zuzahlungen belegt. Dazu kommen diverse Kosten welche von den Krankenkassen gar nicht übernommen werden und die Ärzte als "Vorsorge" (IGeL) anbieten.
2. Krankenversicherungsbeitrag aus der eigenen Tasche
Rechnet man mal die ganzen "Zuzahlungen“ mit der angedachten neuen Beteiligung an den Arztkosten zusammen, plus der 15,5 Prozent ab 2011, dann ist die Private Krankenversicherung (PKV) eine durchaus vernünftige Alternative. Bezahlen Sie noch Zusatzversicherungen, beispielsweise für Zähne, Ein-Bettzimmer und Chefarztbehandlung, Brille und sonstiges, sollten Sie mal den Taschenrechner bemühen.
Zwar ist nicht PKV gleich PKV, aber dagegen kann man sich ja wehren. Kopflos die nächst beste PKV ansteuern, nur um Beiträge zu sparen, ist falsch. Vielmehr sollte Sie Ihre persönlichen Ansprüche an die Leistungen der privaten Krankenversicherung in den Vordergrund stellen.
Rechtsanspruch, was ist Kulanz?
Generell ist zu sagen das "Kulanz" gerne erzählt wird um Sie zur Unterschrift zu bewegen aber rein gar nicht zu bedeuten hat. Einen Rechtsanspruch auf Leistung haben Sie ausschließlich auf das was im "Kleingedruckten" (User will klicken nicht Finanztexte und Kleingedrucktes lesen) also in den Versicherungsbedingungen, der Tarifbedingungen und als mögliche schriftliche Zusatzvereinbarung geschrieben steht.
Beispiel der Risikozuschlag bei einer Vorerkrankung. Das war es auch schon. Alles andere endet mit "nicht erstattungsfähig".
Onlinekonferenz PKV mit dem PKV-Experten
Exakte Gegenüberstellungen der Leistungen, des Kleingedruckten, der möglichen Selbstbeteiligung sind hier normal. Fragen werden sofort beantwortet und die Beiträge müssen mit dem Wort "Kulanz", weil es die nicht gibt, auch nicht geschönt werden. Eine PKV-Onlinekonferenz ist der sicherste Weg nicht in irgendeine PKV zu stolpern. Auch wenn Ihnen die Werbung mit "Testsieger" und "für 59 Euro Privatpatient" das weiß machen will. Wenn Sie es glauben ...
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