13. August 2010
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Autor: Doris Dübbert. Service-Formular. DAS Netzwerk, Vorsorge und Sicherheit.
Berufsunfähigkeit, Vertragslaufzeit
Viele Verträge der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen oder Riester-Renten „versteckt“. Oftmals ist der Irrtum zwischen Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsrente für den Kunden gar nicht ersichtlich, geschweige das es ihm wirklich bewusst ist. Siehe auch: systematische Plünderung der Rentenkassen.
Beitragbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Sind in einem „Sparvertrag“ Zusatzversicherungen mit eingebaut, sollte der Versicherungsnehmer schon zweimal hinschauen. Die Beitragsbefreiung bedeutet nichts anderes als das für den laufenden „Sparvertrag“ keine weiteren Beiträge im Falle einer Berufsunfähigkeit (BU) zu entrichten sind. Eine Berufsunfähigkeitsrente ist damit nicht abgeschlossen. Vorsicht vor der Verwechselung von Beitragsbefreiung und Rente.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sparen vom Risiko trennen. Abgesehen davon, das die alt hergebrachten Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Riester-Renten und Co. Schon in der Verzinsung (2,25 bis 2,75 Prozent Garantiezins) nicht mal die Inflation abdecken, gehen dann vom Sparbeitrag auch noch die Risikobeiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung, möglichen Todesfallschutzkosten, die Provisionskosten und Verwaltungskosten ab. Das kann mal locker zwischen 20 und 80 Prozent sein. Das bedeutet, das was wirklich vom Sparbeitrag übrig bleibt, könnten Sie auch getrost unter das Kopfkissen legen.
Siehe auch: Grantiezins könnte auf micktige 1,75 Prozent sinken.
Laufzeit der Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Dread Disease Versicherung
Von vielen Versicherungsvertretern wird aus Beitragsgründen die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Endalter 55 Jahre beendet. (Zusatzversicherungen in der Lebensversicherung, die Zinsen) Das macht soviel Sinn wie überhaupt keinen. Zwar hängt das Risiko berufsunfähig zu werden nicht wirklich vom Alter ab, so ist doch die, bemüht man die Statistiker, Wahrscheinlichkeit nach dem 55. Lebensjahr berufsunfähig zu werden ungleich größer. Ergo, die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte mindestens bis zum 63. Lebensjahr laufen (Rente mit 67 Jahren) und kommt die Rente mit 70, dann bis zum 65.Lebensjahr. Plötzlich Rentner und jetzt?
Je älter desto teurerer
Auch in den Zusatzbeiträgen verändert das Alter den Beitrag. Je älter Sie werden, desto älter ist der Beitrag zur Risikoabsicherung. Egal ob das Todesfallrisiko oder der Berufsunfähigkeitsschutz. Das bedeutet andererseits das der „Sparbeitrag“ immer weiter schrumpft. Es macht einfach keinen Sinn die Risikoabsicherung mit dem Sparziel zu vermischen. Das Sparen für die Altersvorsorge muss auf eigenen Füßen stehen und eine gesunde Mischung aus Geldwerten und Sachwerten beinhalten. Die Risikoabsicherung von Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder einer Dread Disease Absicherung, wie auch der Todesfallschutz muss getrennt betrachtet werden.
Siehe auch: warum Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung in der Rürup Rente sinnlos ist.
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