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26. September 2011 von Frank Dietrich. PremiumCircle Berlin. Der Kommentar. Wenn Sie eine transparente, Leistung- wie lösungsorientierte PKV wünschen, dann laden wir Sie zu unserer Onlinekonferenz herzlichst ein.

Central : Eine Neuausrichtung

Betreff: Central KV – Kündigung von Zusatzversicherungen – Nichtzahler

Sehr geehrte Damen und Herren,
"die Central KV hat entschieden, dass wir aus ca. 6500 bestehenden Vollversicherungen, die Teilverträge, die nicht der substitutiven Krankenversicherung* (z. B. KT, Unfall, Akut etc.) angehören, nach Paragraph 38 VVG kündigen und aufheben. Der Versand der Kündigungsschreiben erfolgen ab Dienstag. Bitte geben Sie die Information an ihre Vermittler weiter.
Mit freundlichen Grüßen  
Maklerservice. Central Krankenvers. AG"

Anmerkung von D. Dübbert: * Tarife also die nicht zwingend zur  Krankenversicherungspflicht gehören.

Schon vor kurzer Zeit lies mich folgendes aufhorchen; Übertitelt mit:  

„Strategische Neuausrichtung der Central“

Es wird über die gegebenen Informationen zur Schließung der ECO-Tarifreihe geschrieben. Auch über die nun bereits bekannten Veränderung am 1.4. 2012. Zum Ende des Schreibens wird von Prüfungen gesprochen, in welchem Umfang man das Neugeschäft verändert und überhaupt noch realisierten wolle. Unterzeichnet wurde das Scheiben von Heinz Teuscher und Oliver Brüß, Vorstandsvorsitzender und Vorstand für Vertrieb.

Vollständigkeitshalber: Handlungsgrundlage ist der § 38

Zahlungsverzug bei Folgeprämie

- (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.

- (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

- (3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Frist-Bestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.

Ein dem Artikel beendender Kommentar:

Zu Beginn des Jahres fiel mir auf, das sich die Position der Kündigungen (Rücktritt / Kündigung / Beendigung mit 11,9%) im Bericht des Ombudsmanns 2011 erhöhten. Viele Anbieter versuchen sich, so schien es mir, von Versicherten trennen zu wollen, die entweder teuer sind und es werden, mal Zahlungsprobleme hatten oder haben.

Central hatte überwiegend im Billigmarketing investiert, sprach also (fast) grundsätzlich Finanz schwächeres Klientel schwerpunktmäßig an. Dieses Klientel wird nun, zuvor von Vertrieben „eingefangen“,  Zielscheibe der neuen Ausrichtung sein. Hier ist auch zu befürchten, die fehlende sorgfältige Vorarbeit bei Antragstellung (Dokumentation der Gesundheit und der Datenbeschaffung beim Behandler), die kontraproduktiv für schnelle Umsatzziele war, zu Lasten des Versicherten geht.

Verantwortungslosigkeit für schnelles Geld. Sowohl rückblickend als auch zukünftig, denn die Branchengegner werden genährt.
Der Markt wird hier geschädigt. Verantwortungsvolle und sorgfältig arbeitende Vermittler bestraft.

Die Versicherungsbranche ist mehr als nur wichtig und es gibt genug Vermittler die Ihre Arbeit auch als Berufung betrachten und mit der gebotenen Sorgfalt und Transparenz die Kunden beraten. Siehe auch: Sachwalterurteil

Einmal mehr zeigt sich, dass es überaus wichtig ist zu wissen wer berät. Dazu die Erkenntnis das Medien mit gute Ratschlägen und Online-Vergleichsrechner eher zur Unterhaltung, denn zur Entscheidungsfindung beitragen wenn es um Inhalte und Leistungen von Versicherungen für die Versicherten im Schadensfall geht.

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