Das neue Patienten-Rechte-Gesetz?
Mehr Rechte für Patienten und Akteneinsicht
Zwei gravierende Änderungen sollen dem Gesetzentwurf auf die Beine helfen. Zum Einen die Akteneinsicht und die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern und Zweitens der Rechtsanspruch auf Einsicht der eigenen Patientenakte.
Protokollierungspflicht für alle Medizin-Akteure
Alle Behandler, egal ob Hausarzt, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Hebammen, Heilpraktiker, und so weiter müssen dem Gesetzentwurf zur Folge ihre Diagnosen, Therapievorschläge, Behandlungen, Untersuchungen, etc. zukünftig schriftlich dokumentieren.
Persönliches Gespräche vor der Behandlung, Operation
In Zukunft reicht es nicht mehr wenn der Patient ein „Aufklärungsblatt“ erhält in dem er auf die Risiken hingewiesen wird und dieses Blatt dann unterschriebt. Im neuen Gesetz der Patienentenrechte muss der Patient vorher und persönlich von dem behandelten Arzt in einem Gespräch aufgeklärt werden.
FDP will das Patientengesetz auf den Weg bringen
Frau Leutheusser-Schnarrenberger, zuständig bei der FDP für Justiz und Daniel Bahr, ebenfalls von der FDP und jetziger Gesundheitsminister, haben den Gesetzesentwurf vorgelegt … weiter lesen