15. März 2011
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Private Krankenversicherung
Haftung der Versicherungsverkäufers in der privaten Krankenversicherung
Beratung private Krankenversicherung
Wenn man bedenkt das ein Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung ein "Ehe auf lange Zeit ist", so muss für den Kunden sicher gestellt sein, dass dieser Vertrag auch eine lange Zeit hält. Die ewige Umdeckerei, weil eine neue und höhere Provision für den Versicherungsverkäufer winkt, muss aufhören. Gleichzeitig muss auch den Versicherungen der PKV auf die "Finger geklopft werden" die zum Um decken regelrecht animieren.
Regelmäßig zum Jahresende werden völlig überhöhte Provisionen, Courtagen, Boni und "Sonderzahlungen" ausgekehrt um bestehende PKV-Verträge zu kündigen und neu einzudecken.
Versicherungsverkäufer haften für PKV-Beratung
Mit jedem neuen Urteil muss irgendwann auch mal dem letzten Versicherungsverkäufer klar sein was Haftung bedeutet. In dem o. g. Urteil traf es den Versicherungsverkäufer weil der den bestehenden Krankenversicherungsvertrag gekündigt hatte ohne eine neue Deckung für seinen Kunden in Händen zu halten. Die "neue" private Krankenversicherung wollte den "neuen" Kunden aber gar nicht haben, da die Vorerkrankungen zu gravierend waren.
Zu deutsch, PKV-Vertrag gekündigt, "neue Versicherung keine vorhanden". Nun musste der Kunde zurück in seine gekündigte private Krankenversicherung. Diese PKV nahm den Kunden auch zurück. Fatal war aber, mit neuen Beitrag und neuer gesundheitlicher Risikoprüfung was den neuen Beitrag zur Folge hatte.
Der PKV-Kunde klagte und bekam Recht
Versicherungsmakler und Versicherungsverkäufer müssen aufklären und, die Neue angebotene private Krankenversicherung muss der alten Leistungen gleichwertig sein. "Billiger Beitrag zu schlechteren Leistungen anzubieten ist strafbar. Darüber sollten sich Versicherungsverkäufer mal im klaren sein.
Verbraucher freundliche Urteile
Je mehr Kläger, je mehr Richter, je mehr verbraucherfreundliche Urteile
Das Urteil ist ein Beweis dafür das der Verbraucher, Kunde nicht hilflos seinem Versicherungsverkäufer ausgesetzt ist. Sie könne darauf vertrauen das die Rechtsprechung immer verbraucherfreundlicher wird. Siehe auch: Sachwalterurteil
Aber auch hier hat die Medaille zwei Seiten. Sind Sie mit der Minderleistung und dem billigeren Beitrag laut Beratungsprotokoll einverstanden, ist Ihr Recht auf "Falschberatung" verwirkt. "Geiz ist geil" können Sie nicht auf dem Rücken Ihres Versicherungsberaters austragen.
Experten oder "Alleskönner"
Wenn sie einen Erbrechtsstreit haben werden Sie nicht darauf kommen einen Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht zu beauftragen. Sie werden einen Fachanwalt für Erbrecht suchen. Der Fachanwalt kennt sich mit der Materie aus und weis was Er tut.
Genauso verhält es sich mit der Versicherungsberatung.
"Wer verspricht Alles zu können und zu wissen, kann nichts wirklich richtig".
Ein "Bauchladen" an allen Versicherungen und die Haftung für die einzelnen Sparten des Versicherungsvermittels und seiner Beratung kann Ihnen ja egal sein, der Ärger, der Klageweg und die Rechtsprechung, der SIE trifft, aber sicherlich nicht.
Die Frage ist immer die Gleiche, was wollen SIE?
Dübbert u. Partner DAS NETZWERK
Zukunft braucht Sicherheit durch IHK zertifizierte Versicherungsmakler, Finanzmakler und Mehr. Telefon: 033436-376393 , Brandenburg und bundesweit. Alle Anfragen werden von den Experten der jeweiligen Fachbereiche bearbeitet.
Sie wollen das „Kleingedruckte“ verstehen? Versicherungen vergleichen?, Preis oder Leistung?
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„Information ist die Reduktion von Ungewissheit.“ Professor Josef Koblitz
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