25. Juli 2011
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Private Krankenversicherung
PKV Monatsbeiträge
Wenn Sie 7 Jahre beim gleichen Versicherer einer privaten Krankenversicherung versichert sind, dann können Sie jederzeit innerhalb ihrer Privaten-Kranken-Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln. Das steht in Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). "Dabei lassen sich möglicherweise bis zu 40 Prozent sparen".
Soweit das Versicherungsvertragsgesetz
Die Sache hat nur einen Haken, der Preis alleine macht die Krankenversicherungstarife nicht aus. Viel wichtiger ist der Krankenversicherungstarif-Inhalt. Also das was im Leistungsfall, wenn Sie Ihre Krankenversicherung brauchen NICHT bezahlt wird. Daran misst sich nämlich wie „billig“ Ihre PKV wirklich ist.
Selbstbeteiligung in den privaten Krankenversicherungstarife
In der privaten Krankenversicherung ist es möglich einen Tarif zu wählen der eine Selbstbeteiligung in verschiedenen Höhen anbietet. Wichtig ist, dass der Selbstbehalt, also die Selbstbeteiligung, Ihnen finanziell zumutbar ist. Von 150 Euro pro Jahr Selbstbeteiligung bis zu den „Großschadenstarifen“ von 10.000 Euro Selbstbeteiligung ist alles möglich. Entsprechend geringer ist der monatliche Beitrag zur PKV.
Vorsicht vor dem Preis
Wer nun denkt das mit einer großen Selbstbeteiligung und einem geringen Monatsbeitrag der „Fall“ erledigt ist, irrt.
Jung, Gesund, gut verdienend und keine Zeit zum krank sein?
Das das nicht immer so bleibt steht fest, wenigstens was das Alter und die Gesundheit betrifft. Zum Beispiel ein Unfall mit bleibenden Schäden und schon ist nichts wie es mal war. Auch die Finanzen können sich schlagartig verändern. Dann kann es problematisch werden die Selbstbeteiligung aufzubringen.
„Suche günstige private Krankenversicherung“
Viel neue Selbständige wechseln mit Beginn der Selbständigkeit auch sofort in die PKV. Da das Geld bei Jungunternehmern meistens knapp ist, wird auf BILLIG ausgewichen. So mancher billige PKV Tarif ist in der Leistung schlechter als die Gesetzliche Krankenkasse.
Kommt dann noch die Selbstbeteiligung dazu, wird der billige Krankenversicherungstarif richtig teuer. - Knappe Finanzen, keine ausreichende PKV-Leistung, hohe Selbstbeteiligung, kein ausreichendes Krankentagegeld (KTG), Krankengeld (KT), „vergessene“ Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) = gleich Hartz V (4). Denn die „billige“ Krankenversicherungsbeiträge können Sie auch nicht mehr bezahlen.
Beginn der PKV
Wer sich mit dem Gedanken trägt eine private Krankenversicherung zu wählen muss 1. wissen worauf er bei der Leistung wert legt, 2. die finanziellen (schwankenden) Einnahmen als Selbständiger oder auch als Angestellter einkalkulieren und 3. sich bewusst sein dass ein Wechsel von einer PKV zur nächsten PKV aus möglichen gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht. Mit dem vollendeten 55. Lebensjahr ist ein Wechsel in die GKV gänzlich unmöglich und ausgeschlossen.
Vor PKV-Vertragsabschluss
Bei der Onlinekonferenz können Sie im Vorfeld Ihre private Krankenversicherung durchleuchten und genau den PKV-Tarif wählen der Ihnen und Ihren Ansprüchen auf Jahre hinaus alle Optionen, Wechselmöglichkeiten, Leistungen und Beitragsgestaltung offen lässt.
„Information ist die Reduktion von Ungewissheit.“ Professor Josef Koblitz:
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