22. Oktober 2011
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Pflegeversicherung
Familienpflegezeit und das Gesetz
Ab 01.01.2012 können Arbeitnehmer mit 25 Prozent Lohnanschlag und halbierter Arbeitszeit ihre Angehörigen pflegen. Der Antrag muss mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Einen Rechtsanspruch, das der Arbeitgeber das auch bewilligen muss, gibt es nicht.
2 Jahre Teilzeitarbeit bei 75 Prozent Lohn
Danach folgen weitere 2 Jahre Vollzeitarbeit auch zu 75 Prozent Lohn, bzw. solange bis der "Lohn-Vorschuss" aufgebraucht ist. Das kostet die Regierung kein zusätzliches Geld, so Familienministerin Kristina Schröder. Damit ist die Pflege der Angehörigen also zur Privatsache erklärt worden. Schröder, "es haben "zahlreiche" Firmen angekündigt mit zumachen".
Wer diese Regelung in Anspruch nimmt
MUSS eine zusätzliche Versicherung abschließen? So wirklich erschließt sich mir der Sinn für eine solche zusätzliche Versicherung nicht. Außer es gibt mal wieder eine "Subvention" für die private Versicherungswirtschaft. Der Arbeitnehmer bleibt ja weiter über die Sozialversicherung versichert! Vor den Jahrgängen 1961 mit der Berufs- Erwerbsunfähigkeitsversicherung und nach 1961 mit der Erwerbsminderungsrente.
Wenn diese Zusatzversicherung auch "nur" 10 bis 15 Euro pro Monat kosten soll, so bleibt mir der Zweck und die Notwendigkeit der Selben verschlossen. Mit dieser Versicherung soll das Ausfallrisiko durch mögliche Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, besonders für kleine Firmen, verringert werden. Vor allem wer zahlt diese Versicherung? Der Arbeitnehmer oder im „Eigennutz“ der Arbeitgeber? Und was ist mit Vorerkrankungen, gibt es eine Kontrahierungszwang?
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, so muss der Arbeitnehmer die Zusatzversicherung abschließen. Der Arbeitgeber bekommt für die Lohnvorauszahlung, also die "überzahlten" 25 Prozent, bei 50 Prozent Arbeitszeitminderung, einen Kredit. Den Kredit muss der Arbeitgeber zurückzahlen und die private Berufsunfähigkeitsversicherung würde diesen Kredit decken falls der Arbeitnehmer, in dieser Zeit, berufsunfähig wird und nicht mehr weiter arbeitet.
Vom Gutwill des Arbeitgebers abhängig?
Kleine Firmen können auf eine Person nicht verzichten. Denn wenn nur 50 Prozent der Arbeitskraft zur Verfügung stehen dann müssen die andern 50 Prozent ersetzt werden (2 Jahre lang) oder es wird gleich ein Halbtagesjob. Andererseits ist die Gefahr Frauen, da diese überwiegend die Personen sind die die Pflege erbringen, aus dem Berufsleben zu drängen. Frei nach dem Motto: Pflege oder Job, von Karrierenachteilen will ich mal gar nicht reden.
Und die Berufe mit Niedrigeinkommen?
Wer schon für 5, 8, 10 Euro Brutto arbeitet wird wohl schlecht auch noch auf 25 Prozent seines Lohns 4 Jahre verzichten können. Frau Schröder machts es sich schon sehr einfach. Der Bundeshaushalt soll nicht belastet werden, die Pflegekassen entlastet und der Arbeitnehmer soll die Kosten tragen. Irgendwie glaube ich Frau Schröder kennt das Lohngefüge der Frauen nicht wirklich. Oder geht Frau Schröder in der Pflege und im Erziehungsgeld von ihrem Ministergehalt plus Pension aus? Samt Ehemann als Staatsekretär! Denn wer gut verdient, der kann sich auch eine erstklassige Pflegekraft leisten.
Und was ist nach 2 Jahren? Viele Pflegebedürftige benötigen nicht nur eine 24 Stunden Betreuung sondern sind über viele Jahre hinaus Pflegefälle und somit pflegebedürftig.
Welt ferne Politiker
Und weil Statistiken was belegbares sind, hier ein paar Zahlen. Zirka 2,4 Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Davon werden, laut Ministerium, 1,6 Millionen Pflegebedürftige zu Hause gepflegt. Von diesen insgesamt 2,4 Millionen Pflegebedürftige wollen 76 Prozent Ihre Angehörigen selber pflegen.
Das Modell wird ein großer Erfolg, so Schröder
Ich würde sagen es bleibt abzuwarten wer sich diese Lohneinbußen im realen Leben leisten kann. Mal abgesehen davon finde ich es eine Frechheit von Frau Familienministerin Schröder auf kosten der Pflegenden die Milliarden, oder sind es zwischenzeitlich schon Billionen für Euro-Rettungsschirme abzunicken und Familien mit Kindern und Pflegebedürftigen im Regen stehen zu lassen. Denn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden ja auch nur aus den 75 Prozent des Bruttos eingezahlt. Also gleich zweimal bestraft! Familienpolitik geht anders Frau Schröder.- Ihre Doris Dübbert.
Haben Sie Fragen zur Pflegeversicherung, Pflegestufen, Pflegezeit, Pflegezusatzversicherung? Die gerichtlich zugelassenen Rentenberater und die Spezialisten der Pflegeversicherung helfen.
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