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Wenn die gesetzliche Pflege nicht reicht

Die Pflegestufe 1 (I) erhält ca. 1.023 Euro. Pflegestufe 2 (II) ca. 1.279 Euro und Pflegestufe 3 (III) ca. 1.510 Euro. In möglichen Härtefällen bis zu 1.825 Euro. Reicht das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, kann Sozialhilfe beantragt werden. Eigenes Vermögen, also die Rente, Mieteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalvermögen, etc. wird vor der Leistungen vom Sozialamt angerechnet. Zudem müssen auch Familienmitglieder vor dem Sozialamt für die Pflege aufkommen.

Das BGB, Bürgerliches Gesetzbuch definiert das so:

Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Das bedeutet, das Kinder, Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern finanziell unterstützt werden müssen. Allerdings darf der Unterhalt die eigene Existenz nicht gefährden. So gibt es Freibeträge. Angehörige haben einen "Freibetrag" von 1.250 Euro und der Partner von 950 Euro. Dazu kommen Freibeträge für die Kinder. Damit soll vermieden werden das der Unterhaltspflichtige selber zum Hilfsbedürftigen wird.  

Trotzdem bleiben es oftmals Einzelfallentscheidungen wenn von den Sozialämtern finanzielle Beteiligungen gefordert werden. Oft sind Familienstrukturen nicht pauschal mit den jeweiligen Freibeträgen vereinbar. Hier helfen die Fachanwälte für Sozial- und Familienrecht oder die gerichtlich zugelassenen Rentenberater weiter. Auch verschiedene Sozialverbände können Auskunft erteilen.

Unterbringung und Verpflegung muss selber getragen werden

Dazu können noch weitere Kosten entstehen, die das Pflegeheim umlegt. So beispielsweise Investitionskosten für Neuanschaffungen von Aufstehhilfen, Pflegerollstühle oder Lifter beispielsweise für die Badewanne und Reparaturen. Auch die kleinen Extras wie Tageszeitung, Telefon und Fernsehen, Fußpflege, Frisör, und so weiter müssen selber bezahlt werden.  

Pflegestufen und das liebe Geld

Das die neue Pflegereform mit der kapital gedeckten, privaten Pflegeversicherung auf freiwilliger Basis ein Erfolg wird darf bezweifelt werden. Schon die Riester-Rente hat gezeigt das die jetzt schon Bedürftigen, selbst wenn sie als Niedriglöhner 8 Stunden arbeiten, gar kein Geld haben auch noch privat vorzusorgen. Also wieder eine "Reform" zum Wohle der Umsätze und Provisionen für die Versicherungswirtschaft, am Menschen vorbei. Geregelt im Sozialgesetzbuch 11  (XI)

Die OECD warnt

Im jüngsten Bericht hat die OECD Deutschland schon vorgehalten das in keinem anderen Europäischen Land die Schere zwischen Arm und Reich soweit auseinander driftet. Die zunehmende Altersarmut ist also keine fiktive Luftblase der "ewig Jammernden" sondern reale, kommende Wirklichkeit. Leider ist diese Tatsache weder bei der Arbeitsministerin Frau von der Leyen, noch bei Frau Familienministerin Kristina Schröder und schon gar nicht bei Gesundheitsminister Daniel Bahr angekommen.

Private Pflegeversicherung

Keine Frage, wer es sich finanziell leisten kann, der sollte für den möglichen Pflegefall abgesichert sein. Die meisten Pflegebedürftigen möchten gerne zu Hause gepflegt werden. Aber die Pflegekraft kostet Geld. Nicht immer ist dafür die Familie verfügbar. Auch wenn es in der Familienpflege zwischenzeitlich Verbesserungen für die Menschen gibt welche einen Angehörigen pflegen. Das einstige Gehalt ersetzt das Pflegegeld aber nicht.

Und die Freiwilligkeit der Arbeitgeber beinhaltet nicht das Sie auch wirklich freigestellt werden. Zumal sicherlich die Wiederkehr, nach längerer Zeit, in den Betrieb fraglich sein dürfte.  Frau Familienministerin Kristina Schröder lässt grüßen.

Pflegereform ist wie die gesamte Gesundheitsreform und Rentenreform Stückwerk. Den Versicherungen geht das alles noch nicht weit genug. Die möchten gerne den Zwang der kapital gedeckten Altersvorsorge und Pflegeversicherung durchgesetzt wissen.

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