... suchen

Wer ist online

Wir haben 2 Gäste online
Benutzerbewertung: / 0
SchwachPerfekt 

Kinder sind wo KV zu versichern

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ist bei verheirateten Eltern einer von beiden privat kranken versichert, kann das gemeinsame Kind, Kinder, nicht billig in der gesetzlichen Krankenkasse unter kommen.

"es war noch nie anders" Kinder müssen beim "Besserverdienenden" versichert werden. Ist ein verheirateter Elternteil in der privaten Krankenversicherung (PKV), so müssen die Kinder in der PKV versichert werden. Oder mit eigenständigem Beitrag in der GKV. Das nennt sich dann Kindernachversicherung und muss bei der PKV oder GKV angezeigt werden.

Schwarze Schafe Versicherungsverkauf

In meiner aktiven Zeit als Versicherungsmakler ist mir folgendes passiert. Ein Ingenieur, verheiratet, 2 Kinder, 7 und 9 Jahre alt, war PKV versichert. Seine Ehefrau arbeitete 20 Stunden und somit GKV (gesetzlich Kranken versichert). Der damalige Versicherungsvertreter, die Kinder waren schon geboren, versicherte den Vater bei einer PKV. Die Kinder, so die Aussage des Versicherungsvertreters, können bei der Mutter in der GKV bleiben.

Mein Argument, dass er den Familienfragebogen der GKV doch ausfüllen müsse tat er als "unnötig" ab. "die fragen da nie nach".

Mein Argument, die Kinder müssen in der PKV versichert werden tat er als "stimmt nicht" ab. Das das eventuell solange "gut geht" solange kein gravierender Leistungsfall bei den Kindern eintritt, wischte er vom Tisch mit dem Argument "Sie wollen doch nur Umsatz machen" und bat mich zu gehen.

Kiefer und Zähne nach einem Unfall

Tragisch an dem weiteren Verlauf war, dass eines der Kinder einen Fahrradunfall hatte und die Zähne samt Kiefer in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der Heil- und Kostenplan belief sich damals auf ca. 20.000 DM.

Jetzt wurde die GKV "wach". Nach Kenntnis das der Vater in der Privaten Krankenversicherung ist, wollte die gesetzliche Krankenversicherung seit Geburt der Kinder die eigenständigen Beiträge (freiwillige Versicherung) haben. Die Übernahme der Kosten lehnte die gesetzliche Krankenkasse erst mal ab.

Der Herr Ingenieur war stinke sauer

Zwar rief er mich sehr wütend an und fand auch seinen Versicherungsvertreter "schuldig" aber sein Empfinden von "Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit" war mit keinem Argument bei zu kommen. Wie ich im Nachhinein erfahren habe hat er sich mit der gesetzlichen Krankenkasse "geeinigt". Mit mir wollte er nichts mehr zu tun haben, mit seinem Versicherungsvertreter auch nicht.

Versicherungsberatung, Beraterhaftung, Beratungsprotokoll

Heute könnte man den Versicherungsvertreter bezüglich der Beraterhaftung in die Pflicht nehmen. Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung muss die Familienplanung geklärt sein und auch im Beratungsprotokoll der Hinweis, wo zukünftige Kinder Kranken versichert sein müssen.

Die Richter formulierten das GKV-System so; "die GKV ist eine Solidargemeinschaft und kein Sparmodell für Besser verdienend". Dem ist nichts hinzu zu fügen. Damit wurde die Klage abgewiesen.

Anmerkung von mir: Viele Kunden sehen die Krankenversicherung immer noch als notwendiges Übel mit dem Gedanken "Geiz ist geil".

Viel Leistung, wenig KV-Beitrag. Das kann nicht funktionieren. Dabei ist vielen jungen Selbständigen und Arbeitnehmern nicht klar das es die Leistung in der Krankenversicherung und nicht der Preis ist den sie Kaufen.

"Billig angelockt, dann abgezockt". Es ist im Übrigen erstaunlich das immer mehr PKVen ihre "Billigtarife" freiwillig einstellen und gänzlich vom Markt nehmen.  Hat das etwa was mit Regressansprüchen bei Falschberatungen zu tun?

Wollen Sie eine ehrliche und transparente Krankenversicherung-Beratung oder wollen Sie das gesagt bekommen was Sie gerne hören wollen? - Preis oder Leistung - oder Preis und  Leistung? - Es ist und bleibt Ihre Entscheidung -

Share this post



Click here to get Traffic Netzwerk