... suchen

Wer ist online

Wir haben 2 Gäste online
Benutzerbewertung: / 1
SchwachPerfekt 

Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien

Folgende PKVen haben für 2012 ihre Beitragserhöhungen schon ausgesprochen. Die Einzelheiten zu den Tariferhöhungen, Beitragsanpassungen finden Sie hier. Besonders die "Billigtarife" oder auch "Einsteigertarife" machen den privaten Krankenversicherungen zu schaffen.

Zudem haben verschiedene PKVen ihre Annahmerichtlinien verschärft. Dazu kommt die angestrebte Deckelung der PKV-Provisionen und die Ausdehnung der Haftung von derzeit 12 Monate auf 60 Monate. Und wiedermal ist bei den Politikern die Bürgerversicherung zum Thema geworden.

Beitragsanpassungen 2012 - 2013

  • Alte Oldenburger zum 01.01.2012
  • ARAG zum 01.01.2012
  • Barmenia - Beitragsgarantie bis zum 31.12.2012
  • BBKK und Union zum 01.01.2012
  • Central Krankenversicherung: Tarifschließungen und zweistellige Beitragserhöhungen
  • Central kündigt Versicherten (nicht substituive Teil-) Verträge
  • Central zum 01.01.2012
  • Continentale - Beitragsgarantie bis zum 31.12.2012
  • Debeka zum 01.01.2012
  • Deutscher Ring zum 01.01.2012
  • Deutscher Ring 2012 mit neuen Festbeiträgen
  • Gothaer Krankenversicherung - Beitragsgarantie für 2012
  • Hanse Merkur - Beitragsgarantie bis zum 31.12.2012
  • LKH zum 01.01.2012
  • RuV - Beitragsgarantie bis zum 31.12.2012
  • Signal Krankenversicherung - Beitragsgarantie bis 2013
  • Universa Beitragsanpassung zum 01.01.2012

Beitragsanpassungen und Sonderkündigungsrecht

Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Unsere PKV-Experten beraten Sie zu Ihren bestehenden PKV-Tarifen und zu den Leistungen welche in Ihrer privaten Krankenversicherung enthalten oder nicht enthalten sind. Gerade die Billigtarife sind in ihren Leistungen nicht einmal den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ebenbürtig. So kann es durchaus sein, dass Ihr PKV-Tarif also noch weniger Leistungen beinhaltet als wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert wären.

Leistungen und Preise der PKV

Was Sie wissen sollten ist: das Hochglanzprospekte und Werbeaussagen keinen Rechtsanspruch auf eine Leistung hervorrufen. Auf Prospekten kann also gelogen werden was die Druckerpresse her gibt. Verbindlich und mit einem Rechtsanspruch versehen sind die Tarifbedingungen, die Musterbedingungen und allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Das was dort drinsteht und speziell ihren PKV-Tarif betrifft, dass ist ist Ihr Versicherungsschutz.

Alles andere sind Werbeaussagen oder Wunschdenken nach dem Prinzip "Hoffnung auf Kulanz", was Sie aber getrost vergessen können.

Fragen und Antworten? DAS Netzwerk - Dübbert & Partner

Versicherungen - Finanzdienste - PKV-Experten - BU-Experten - Rentenberatung - Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht - plus weiteren Experten - Telefon: 033463-376393 - Kontaktformular
"die Summe aller Erfolge ist das Resultat positiver Verbindungen von Kompetenz und Teamwork"

Share this post



Click here to get Traffic Netzwerk