02. Januar 2011
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Gesetzliche Krankenkasse
Neue Beiträge zum Jahreswechsel
GKV
Geschiedene, Sozialhilfeempfänger und Häftlinge
Die gesetzlichen Kassen können Betroffene nicht auf die private Krankenversicherung verweisen, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az.: B 12 KR 11/09) Geschiedene, Sozialhilfeempfänger und Häftlinge, die vorübergehend weder gesetzlich noch privat kranken versichert waren, können später gegebenenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
PKV
Auch einige PKVen erhöhen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Hier haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ob ein Wechsel wirklich Lohnt sollte gut überlegt sein. Vor allen Dingen nicht kündigen bevor die neue Krankenversicherung den Versicherungsschutz bestätigt hat. Die Altersrückstellungen können anteilsmäßig mit in die neue Krankenversicherung übernommen werden.
Ab 01.01.2011 reicht 1 Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze zum Wechsel GKV zu PKV.
Onlinekonferenz
Eine Krankenversicherung ist mehr als der Beitrag. Geiz ist geil kann in der Krankenversicherung schnell sehr teuer werden. Die Onlinekonferenz schafft Transparenz und Klarheit im Tarif-Dschungel über die garantierten Leistungen ihrer Krankenversicherung.
Die Onlinekonferenz beim PKV-Experten ist natürlich kostenlos für unsere Interessenten.
Pflegeversicherung
Über die Neuausrichtung der Pflegeversicherung denkt der Bundesgesundheitsminister Pillip Rösler noch nach. Angedacht ist ähnlich einer Riester-Rente eine Rösler-Pflegeversicherung. Wie die "private" Pflegeversicherung aber genau aussehen soll ist nicht klar.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung erhebt ebenfalls höhere Beiträge. Statt 2,8 Prozent sind es mit dem 01. Januar 2011 nun 3 Prozent. Die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer teilen sich die Beitragserhöhung.
Altersvorsorge
Die Lebensversicherung senkt die Garantieverzinsung. Damit dürfte die klassische Lebensversicherung ausgedient haben. Siehe auch: Altersarmut vorprogrammiert.
BU Absicherung
Was passiert wenn Sie morgen berufsunfähig werden? Wer zahlt den Lebensunterhalt, die Ausbildung der Kinder, die Hypothek für die Immobilie? Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten.
Dübbert und Partner DAS Experten-Netzwerk
Brandenburg, Berlin und bundesweit
Vertrauen in bunte Prospekte und blumige Versprechungen waren gestern.
Heute gibt es zur Analyse von garantierten Leistungen der Privaten Krankenversicherung und deren Tarife, (PKV) die Expertenberatung. Gleiches gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung, (BU) Detail getreu und punktgenau visualisiert die Software in der Onlinekonferenz glasklar die Unterschiede in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und deren Folgen im Versicherungsschutz Ihren BU- oder PKV-Versicherung.
Eine Onlinekonferenz ist kein Versicherungsvergleichsrechner sondern eine Onlineberatung, in der Sie auf Ihrem Computer zu Hause die gleichen Programme sehen, wie der KV-Experte oder Berufsunfähigkeitsexperte. Sie können sofort „eingreifen“ wenn Ihnen etwas „spanisch“ vorkommt. Sie könne nachfragen und sofort Leistungen dazu wählen oder abwählen.
Das ist moderne Versicherungsberatung heute.
Anmeldung zur Onlinekonferenz:
Fon: 033436-376393 oder über unser Serviceformular. Bitte geben Sie einen Tag und eine Uhrzeit vor, damit wir genügend Zeit für Ihre Beratung und Ihre Fragen einplanen können.
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