27. Dezember 2010
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Gesetzliche Krankenkasse
Medizinische Diskussionen zu neuen Regeln
Sterbehilfe oder Hilfe zum Suizid
Hoppe betonte das Sterbehilfe nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehöre. Das geltende deutsche Berufsrecht müsse mit den Widersprüchen ausräumen. So soll, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, unter bestimmten Umständen möglich sein. So sieht Dietrich Hoppe eine gekonnte Palliativmedizin bis hin zu palliativen Sendierung für Wünschenswert. Mit anderen Worten; wenn die Erkrankung unerträglich wird, sollen lebensverlängernden Maßnahmen unterlassen werden. Beihilfe zum Suizid ist zwar nach geltendem Recht nicht strafbar, aber im deutschen Berufsrecht aus ethischen Gründen verboten.
Präimplationsdiagnostik (PID)
Gleichfalls heiß umstritten und diskutiert ist die Präimplationsdiagnostik. Was bedeutet, dass eine Untersuchung der befruchteten Eizelle vor Einsetzen in die Gebärmutter auf mögliche Erbkrankheiten verboten ist. Andererseits aber ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12 Woche erlaubt ist, wenn eine Krankheit, Behinderung des Kindes vorliegt. Der Irrsinn diese Doppelmoral der Gegen der Präimplationsdiagnostik ist mit Logik wohl nicht zu erklären. So müssen Frauen, die werdenden Eltern diese Präimplationsdiagnostik im Ausland vornehmen lassen in denen die Präimplationsdiagnostik nicht unter Verbot steht.
Bleibt zu Wünschen das auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel (31.05.2011 bis 03.06.2011) mehr Klarheit in beide Diskussionen für die Betroffenen kommt.
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