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23. August 2011
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Gesetzliche Krankenkasse
Kasse Pleite, Kunde sucht gesetzliche Krankenkasse
Helle Aufregung ging durch die Lande der Pleite gegangenen City BKK als sich deren Versicherte eine neue gesetzliche Krankenkasse suchen mussten. Ebenso geht es vielen ehemals Versicherten, die nach jahrelangen Nichtzahlung und gekündigten Krankenversicherungen, sich wieder bei ihrer "alten" Krankenkasse anmelden wollten. Viele wurden schlichtweg abgelehnt. Eine offizielle Begründung gab es nicht.
Alte und Kranke GKV Versicherte
Die Vermutung lag nahe das die "Alten und Kranken" von der gewählten gesetzlichen Krankenkasse nicht aufgenommen werden wollten. Also "wir wollen, junge, gesunde Menschen und keine „Kostenproduzierer", so könnte die Zusammenfassung lauten. Mit der Krankenversicherungspflicht von 2009 war zwar geregelt "die letzte Krankenversicherung, egal ob GKV oder PKV, muss den Menschen wieder versichern. In der PKV im Basistarif und ohne Gesundheitsfragen.
Ein Pleite gegangene GKV
In der Regelung zur Krankenversicherungspflicht fehlt für gesetzlich Versicherte aber der Paragraf, wonach Diese Versicherten von der Krankenkasse (GKV) ihrer Wahl, aufgenommen werden müssen. Diese Gesetzeslücke haben sich wohl ein paar GKVen zu nutze gemacht und die Versicherten einfach abgelehnt. Wobei das auch nicht nur an der "Gesetzeslücke" liegen kann, denn seit 1996 kann jeder seine Kassenzugehörigkeit frei wählen. Eine automatische Zuordnung ist zu diesem Zeitpunkt entfallen.
Versorgungsstrukturgesetz
Dieses Wortmonster soll nun die gesetzlichen Kassen wie z. B. die AOKen, Ersatzkassen und Innungskassen unter Androhung von Bußgeld, 50.000 Euro an die Vorstände, zwingen Kunden aufzunehmen falls mal wieder eine GKV Pleite geht. Oder auch, falls ein älterer Mensch der durch seine Erkrankungen Kosten verursacht in eine andere Kasse wechseln will, abzulehnen.
Gesundheitsminister Bahr
Aus diesem Debakel City-BKK zieht Herr Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr nun wohl den Schluss das derartiges wieder passieren kann und regelt das nicht nur per Gesetz mit dem Versorgungsstrukturgesetz sondern auch mit einem mahnenden Gespräch an die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen und mit dem Bundesversicherungsamt.
Siehe auch: Zusatzversicherungen zur GKV
Wechselgründe der GKV
Besserer Service, keine Zuzahlungen zu bestimmten Behandlungen, keine Zusatzbeiträge, Erreichbarkeit, Freundlichkeit, Filialnetz, bessere Erreichbarkeit, und so weiter.
Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen von der GKV zu PKV zu wechseln, dann Fragen Sie uns.
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