Voranfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Beurteilung der Berufsunfähigkeit
Maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz), dass der Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann.
Die gängigen Regelungen am Markt sprechen hinsichtlich der Dauer von Zeiträumen ab 6 Monaten. Wichtig ist, dass auch dann ein Leistungsanspruch besteht, wenn von Beginn einer Beeinträchtigung an abzusehen ist, dass der Prognosezeitraum von (voraussichtlich) 6 Monaten, z.B. bei einer Querschnittslähmung, erreicht wird.
Darüber hinaus sollte nach Ablauf der 6 Monate eine rückwirkende Leistung ab Beginn der Berufsunfähigkeit erfolgen.