Was ist die Erwerbsminderungsrente
Erwerbsgemindert, Rente, ab Jahrgang 1961
Bis zu den Jahrgängen 1960 greift die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Ab den Jahrgängen 1961 besteht kein Versicherungsschutz mehr. Da kommt die Erwerbsminderung (SGB VI). Berufsanfänger haben die ersten 5 Jahre gar keinen Versicherungsschutz.
Nur jeder 10. Erwerbstätige ist gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit abgesichert. Dramatisch ist bei Berufseinsteigern das sie in den ersten 5 Jahren keinen Anspruch an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben.
2 Stufen von Erwerbsminderung
Vorweg: Ihr Beruf, Ihre vor der Erkrankung ausgeübte Tätigkeit spielt in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente KEIN Rolle. Es gilt: Sie können weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten, Sie können weniger als 6 Stunden aber mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten, Sie können weniger als 8 Stunden aber mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten. Ob der Arbeitsmarkt für Sie einen Arbeitsplatz hat spielt auch KEINE Rolle.
Bedingungen zur Erwerbsunfähigkeitsrente
Sie müssen mindestens seit 5 Jahren versicherungspflichtig sein und mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Damit fallen schon mal alle Berufsanfänger aus dem Raster. Siehe auch: Schwerbehindert aber keine gesetzliche Rente.
Rente auf Zeit
Die Erwerbsminderungsrente ist immer eine Rente auf Zeit. Im Klartext: Für längstens 3 Jahre erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente. Egal wie, eine Erwerbsminderung soll, laut Gesetzgeber, keine Rente auf DAUER sein. Also: Überprüfung der Erwerbsminderung (Gesundheitsprüfung) alle 3 Jahre. Dann kann "verlängert" werden oder auch NICHT.
Härteklauseln?
Wenn Sie mindestens noch 3 Stunden am Tag berufstätig sein könnten, aber der Arbeitsmarkt das nicht her gibt, kann eine Erwerbsminderungsrente voll bezahlt werden. Damit soll dem Arbeitsmarkt und dem Teilzeitarbeitsmarkt Rechnung getragen werden.
Den Kopf unter dem Arm
Anmerkung: um in den "Genuss" einer Erwerbsminderungsrente zu kommen müssen also Fristen beachten, siehe oben, und Sie müssen wirklich den Kopf unter dem Arm "spazieren tragen" bevor Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen.
Private Absicherung ist kein Thema?
Alles ist wichtiger als die Absicherung der Arbeitskraft?
Ihren Rechnungen ist es egal wer sie bezahlt.