27. März 2010
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Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeit und was dann?
Ihre berufliche Tätigkeit ist die finanzielle Basis ihres derzeitigem Lebensstandards. Was wäre, wenn sie dienstunfähig würden? Wie sieht dann ihre finanzielle Versorgung aus? Bedenken sie weiter, die zukünftigen Einschnitte in der Beamtenversorgung werden weiter gehen. Ebenso die Anhebung der Altersgrenzen zur Pensionierung.
Ihren Rechnungen ist es am Ende egal
ob sie Dienstunfähig sind, der Lebensunterhalt für die Lebensqualität, die Kosten und die Rechnungen laufen weiter. Finanzielle Verbindlichkeiten müssen weiter bedient werden. Die Hypothek will an die Bank weiter überwiesen werden. Die Ausbildung der Kinder kostet ebenfalls Geld. Und so weiter und so weiter.
Beamte auf Widerruf
werden ohne jegliche Versorgungsansprüche aus dem Dienst entlassen. Also auch ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung.
Beamte auf Probe
werden grundsätzlich ohne Versorgungsansprüche aus dem Dienst entlassen. Nur bei Dienstunfällen oder Dienstbeschädigungen bestehen Versorgungsansprüche.
Beamte auf Lebenszeit
haben einen Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe hängt jedoch entscheidet von der zurückgelegten Dienstzeit ab. Gerade bei jungen Beamten ergeben sich hier nur geringe Versorgungsansprüche. Darüber hinaus reduzieren sich die Ansprüche noch durch die seit dem 01.01.2001 eingeführten Versorgungsabschläge. (bis zu 10,8 Prozent) wenn die Dienstunfähigkeit auf Krankheit oder einen Freizeitunfall beruht. Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass etwa jeder vierte Beamte wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wird. Dienstunfähigkeit kann also jeden treffen. Da das Ruhegehalt, sofern überhaupt ein Anspruch besteht, bei weitem den gewohnten Lebensstandard nicht mehr abdeckt, ist private Vorsorge ein Muss.
Siehe: soviel Versicherungen wie nötig, so wenig Versicherungen wie möglich.
Depressionen und Ihre Beihilfe, Restkostenabsicherung
- Gleichen sie da her die Einschnitte in der Beamtenversorgung durch eine private Vorsorge aus.
- Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung bietet ihnen und ihrer Familie den notwendigen finanziellen Rückhalt.
- Den Umfang und die Höhe bestimmen sie nach ihrem individuellen Bedarf.
- Ihre monatliche Dienstunfähigkeitsrente ist garantiert.
- Während der Dauer des Rentenbezugs / Besoldungsbezugs erhöht sich ihre Dienstunfähigkeitsrente jährlich aus den Überschußbeteiligungen.
- Die Beitragszahlung entfällt während dieser Zeit.
- Sie können die Dienstunfähigkeitsrente bis zum 60 / 65. Lebensjahr erhalten.
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