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Wechsel von GKV zur PKV?

Wenn Sie die Überlegung angestellt haben von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wechseln, dann müssen Sie bis 30. September Ihre Entscheidung getroffen haben.

Kündigung und Fristen

Die Faustregel sagt: Kündigungsmonat plus 3 Monate. Also im September gekündigt, zum 1. Januar 2012 in die private Krankenversicherung. Vor der Kündigung sollte aber die Annahme von der neuen Versicherung geklärt sein. Hat die von Ihnen gewünschte Private Krankenversicherung Sie angenommen, erst dann sollten Sie Ihre jetzt bestehende Krankenkasse kündigen.

Von PKV zu PKV

Zwischen Oktober und November verschicken die privaten Krankenversicherungen ihre Beitragsanpassungen. Mit einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt: Erst kündigen wenn die neue Krankenversicherung Ihnen die Annahme bestätigt hat.

PKV Vergleiche

Leistung vergleichen?

Den "Preis" sehen Sie monatlich auf Ihrem Kontoauszug.

Die Leistungen „sehen Sie" wenn Sie ernsthaft erkranken und die Rechnungen von Ihrer Krankenversicherung zurück kommt mit dem Stempel "nicht erstattungsfähig".

Für die Leistungsvergleiche steht Ihnen die PKV-Onlinekonferenz zur Verfügung. Was Sie dazu benötigen: einen online fähigen Computer und ein Telefon. Den Pin erhalten Sie von uns.

Anmelden können Sie sich über unser Kontaktformular oder per Telefon, 033436-376393.

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