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Zahnarztrechnung und Selbstbeteiligung

Wie Zahnarztrechnungen mit geringem finanziellen Aufwand erträglicher gestaltet werden können. Die Gesundheitsreform vor 6 Jahren (2004) und die weiteren Gesundheitsreformen brachte zum Teil tief greifende Einschnitte für den Versicherungsschutz bei Zahnbehandlungen mit sich. Aber immer noch wissen viele gesetzlich Versicherte nicht, welche Ansprüche sie bei Zahnersatz geltend machen können und welche Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.

Viele wissen nicht, dass die Patienten seit 2004

nicht etwa weniger Leistung erhalten, sondern eine Wahlfreiheit bei der Zahnversorgung gewonnen haben. Statt Einheitszahnersatz von der Kasse gibt es Befund bezogene Festzuschüsse. Wie diese eingesetzt werden, entscheidet der Kassenpatient selbst.

Eines ist klar bei der Zahnversorgung

Selbst wenn sich der Patient nur für die „Regelversorgung“ entscheidet, muss er mindestens 35 Prozent zuzahlen. Entscheidet er sich für höherwertigen Zahnersatz, zahlt er zusätzlich den Aufschlag über die Regelversorgung hinaus.

Zwei verschiedene Ansätze

Aus diesem Grund gibt es zwei Arten von Zahnzusatz-Versicherungen: Die einen orientieren sich an der Regelversorgung und stocken diese so auf, dass der Patient idealerweise keine Zuzahlungen mehr leisten muss.

Zahnzusatzversicherung einzeln

Deutlich mehr leisten hingegen Tarife, die sich an der individuellen, besseren Versorgung orientieren. Dabei sind die unterschiedlichsten Modelle verbreitet. Pakete können interessant sein

Die Vergleichbarkeit ist allerdings dadurch eingeschränkt, dass die Leistungen im Detail weit auseinander gehen. Lohnen können sich auch Paketpolicen. Häufig werden dort Leistungen für Brille und Heilpraktiker eingeschlossen. Zwischenzeitlich kann man diese Zusatzpakete ausschließen. (verpd)

Ein Versicherungsfachmann der PKV kann dabei helfen

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