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24. August 2011
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Gesetzliche Krankenkasse
Sonderkündigungsrecht nicht ausgewiesen
Gesetzliche Krankenkassen die Zusatzbeiträge erheben müssen den Versicherten vor Fälligkeit der ersten Zahlung auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Wird dies unterlassen, so ist der erhobene Zusatzbeitrag nicht zu bezahlen bis die Rechtsbelehrung eindeutig erfolgt. Der bloße Hinweis im "Kleingedruckten" ist nicht ausreichend.
*Leitsatz des Gerichts zum DAK-Urteil
"Die im konkreten Einzelfall bestehende Hinweispflicht nach § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V über das Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages kann nicht durch ein auf allgemeine Aufklärung nach § 13 SGB I konzipiertes Medium, wie Mitgliederzeitschriften oder Internetseiten, erfüllt werden, weil die Kenntnisnahme durch ein solches Format nicht für den Regelfall zu erwarten ist.
Mitgliederzeitschriften sind keine Pflichtlektüre für die Versicherten". Hinweispflicht der Kassen Die Hinweispflicht der Kassen auf das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeiträgen ist in § 175 Abs 4 Sätze 6 und 7 SGB V geregelt:
Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder auf das Kündigungsrecht nach Satz 5 spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht nach Satz 6 gegenüber einem Mitglied verspätet nach, verschiebt sich für dieses Mitglied die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum.
* Zitat und Wortlaut ende, Quelle: "krankenkassen direkt"
Zusatzbeiträge zum Kassenbeitrag oder lieber in die PKV?
Dieser Wechsel muss gut überlegt sein. Anders als in der GKV kennt die PKV keine Familienversicherung. Auch spielt das Alter und der Gesundheitszustand, anders als in der GKV eine wesentliche Rolle. Dazu kommt das die private Krankenkasse Sie nicht versichern muss, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse.
KV-Beitrag versus KV-Leistungen
Nein! Wer glaubt mit einer billigen privaten Krankenversicherung ein "Schnäppchen" zu machen irrt gewaltig. Leistungen haben ihren Preis. Leistungen zwischen Rolls Royce und Trettroller. Wenn sie an den Leistungen einer privaten Krankenversicherung sparen wollen, sparen Sie auch vordergründig am Preis. Aber eben nur vordergründig. Wenn der Leistungsfall eintritt und Sie die nicht versicherten Leistungen selber bezahlen müssen ist nichts gespart.
PKV-Beratung
Die Wahl zu einer privaten Krankenversicherung und den X-Tarifen kann nicht zwischen Tür und Angel passieren. "Privatpatient, Einbettzimmer, Zahnersatz" sind Schlagwörter und Überbegriffe in der PKV.
Damit haben Sie noch lange keinen wirklichen Versicherungsvertrag mit richtigen und wichtigen Leistungen. Unsere PKV-Online-Beratungskonferenz ist kostenfrei für Sie.
Beitragsrückerstattung in der PKV
Einen Anspruch haben Sie darauf nicht. Im "Kleingedruckten" finden Sie den Passus "nach Wirtschaftslage". Nun ist aber bekannt, dass viele Kunden darauf abheben Geld zurück zu bekommen wenn Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Das kann aber auch "ins Auge gehen". verschleppte Krankheiten werden zum Bumerang und die "Beitragsrückerstattung" wird dann mit einem leistungsschwachen PKV-Tarif teuer. Von den Gesundheitlichen Schäden, möglichen chronischen Erkrankungen mal abgesehen.
Sie haben Fragen zur PKV? gerne, wir beantworten transparent, verständlich und von PKV-Gesellschaften unabhängig. Wissen ist Macht, entscheiden müssen Sie.
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